Warum es sich lohnt in den nächsten zwei Jahren in eine Photovoltaik-Anlage zu investieren: Wir haben die wichtigsten Dinge rund um den neuen Erlass zusammengefasst.
Gute Neuigkeiten für alle, die über die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage nachdenken! Ab 1. Jänner 2024 bis vorerst 31.12. 2025 sind Photovoltaikmodule bis zu einer Leistung von 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Nullsteuersatz macht den Kauf und die Installation einer ganzen Anlage in diesem Zeitraum äußerst attraktiv – vor allem für Privatkund:innen.
Was bedeutet das konkret für Käufer:innen von Photovoltaik-Anlagen?
Diese neue Regelung ermöglicht es Privatpersonen für die nächsten zwei Jahre, einfacher in Erneuerbare Energien zu investieren und dafür eine gerechte und verbindliche Förderung zu erhalten – es handelt sich also um eine staatlich geförderte Investitionsmöglichkeit. Diese löst das bisherige Fördersystem mit komplizierter Ticketziehung ab, bei dem häufig das Glückslos über die Vergabe und Höhe von Förderungen entschied und viele Ablehnungen für Frust und Ärger sorgten.
Welche Leistungen fallen darunter und gibt es Einschränkungen, auf die man achten sollte?
Unter dem Nullsteuersatz fallen nicht nur der Verkauf von Photovoltaikmodulen selbst, sondern auch alle Komponenten und Installationen, welche für den Betrieb der PV-Anlage notwendig sind. Jedoch fallen Reparaturen, Wartungs- und Planungsarbeiten sowie der Kauf von Zubehör ohne die Koppelung an eine neue Anlage nicht unter den Nullsteuersatz.
Zu beachten ist vor allem:
- Umsatzsteuerbefreiung gilt nur für Photovoltaikmodule bis zu einer Leistung von 35 kWp. Falls es geplant ist, eine bestehende Anlage zu erweitern, ist es wichtig zu beachten, dass auch in diesem Fall die Gesamtleistung unter 35 kWp bleiben muss
- Zeitlicher Rahmen: Der Kauf, die Installation und Inbetriebnahme der Anlage müssen im Zeitrahmen vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 stattfinden. Daher wichtig: Es gilt zu unterscheiden zwischen dem bloßen Kauf von Modulen und dem Kauf inklusive Installation und der tatsächlichen Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage – all diese Faktoren müssen im oben angeführten Zeitraum stattfinden.
- Die Installationsarbeiten müssen direkt gegenüber dem Anlagenbetreiber, also dem Kunden, erbracht werden, um unter den Nullsteuersatz zu fallen. Die finanziellen Vorteile fallen somit ausschließlich auf die Kund:innen bzw. Betreiber:innen der Anlage.
- Die PV-Anlage muss auf oder „in der Nähe“ eines Gebäudes, welches dem Wohnzweck dient, installiert werden. Im Sinne der Vorbeugung einer verstärkten Boden- und Flächenversiegelung gilt eine PV-Anlage nur „in der Nähe“, wenn die Anlage auf einem bestehenden Bauwerk (Gartenhütte, Garage, etc.), welches sich auf dem gleichen Grundstück befindet, errichtet wird.
Fazit:
Die Umsatzsteuerbefreiung macht den Kauf und die Installation von Photovoltaikmodulen für den Endkunden unkompliziert und attraktiv. Die kommenden zwei Jahre bieten also eine befristete Gelegenheit, um in umweltfreundliche Energie zu investieren und so Kosten zu sparen und sich vom schwankenden Energiemarkt unabhängiger zu machen. Wenn du darüber nachdenkst, auf Solarenergie umzusteigen oder deine bestehende Anlage zu erweitern, beraten wir dich gerne mit einem individuellen Angebot.
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